TīmeklisArt. 2 FamZG Begriff und Zweck der Familienzulagen Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise aus-zugleichen. 21 Kinderzulage Art. 3 Abs. 1 Bst. a FamZG Arten von Familienzulagen; Kompetenzen der Kantone TīmeklisFamilienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen (Art. 2 FamZG).Die Familienzulagen umfassen (Art. 3 Abs. 1 FamZG):die Kinderzulage: sie wird ab dem Geburtsmonat des Kindes bis zum Ende des Monats …
Art. 4 FamZG · SR 836_2 · Bundesgesetz über die Familienzulagen …
Tīmeklis→ 1. Säule (AHVG/IVG/ELG) und zusätzlich EOG (MSE), FamZG → 2. Säule (BVG/UVG) und zusätzlich KVG/AVIG/Krankentag- geldversicherung (VVG) → Arbeitsrecht und Gehaltswesen Selina Feller, aus dem Bildungsgang Sachbearbeiterin Sozialversicherungen edupool.ch «Die Weiterbildung war bereichernd, interessant … TīmeklisAnsprechpartner für die Administration von Krankentaggeldern und bei Unfällen sowie AHV / IV / EO / FAMZG / Pensionskasse; Verfassung von Arbeitsverträgen, Arbeits- und Zwischenzeugnissen; Anforderungsprofil. Kaufmännische Grundausbildung mit Weiterbildung zur Personalfachperson von Vorteil; Mehrjährige Erfahrung in einer … gujarati chicken curry recipe
Überblick über die Familienzulagen - Grundlagen - Kanton Solothurn
TīmeklisDie Schweizer Gesetzesplattform – Unsere Daten beziehen wir direkt von admin.ch. SR 836_2 · Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an … Tīmeklis144 V 35 (8C_464/2024) from 20. Dezember 2024 Regeste: Art. 8 und Art. 9 Abs. 1 FamZG; Auszahlung der Familienzulagen an Dritte.Kann die Person, für welche die Familienzulagen bestimmt sind (oder ihr gesetzlicher Vertreter) nachweisen, dass die anspruchsberechtigte Person die Zulagen entgegen Art. 8 FamZG nicht weiterleitet, … Tīmeklisein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen (Art. 2 FamZG). Nichterwerbstätige haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn das steu-erbare Einkommen den anderthalbfachen Betrag einer maximalen vollen Altersrente der AHV nicht übersteigt und keine Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen werden (Art. 19 Abs. 2 … gujarati characteristics